BREHM Immobilien

Restnutzungsdauer-Gutachten

Verkürzen Sie die steuerliche Nutzungsdauer Ihrer Immobilie, erhöhen Sie Ihre Abschreibung (AfA) und sparen Sie Steuern — jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfordern.

Anerkannt vom Finanzamt — BFH-Urteil IX R 25/19

Was ein Restnutzungsdauer-Gutachten bringt

Der Gesetzgeber unterstellt pauschal 50 Jahre Nutzungsdauer (2 % AfA). Liegt die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie darunter, dürfen Sie deutlich höher abschreiben — und sparen Jahr für Jahr Steuern.

Höhere AfA, mehr Steuerersparnis

Eine kürzere Restnutzungsdauer erhöht Ihren jährlichen Abschreibungssatz (AfA) deutlich — statt 2 % oft 4 % und mehr. Das senkt Ihre Steuerlast spürbar.

Vom Finanzamt anerkannt

Erstellt von qualifizierten Sachverständigen nach anerkannter Methodik. Durch das BFH-Urteil (IX R 25/19) ist ein Gutachten zur Restnutzungsdauer rechtssicher anwendbar.

Schnelle Ersteinschätzung

Prüfen Sie unten in wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich, welches Steuerpotenzial in Ihrer Immobilie steckt.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Beantworten Sie einige kurze Fragen zu Ihrer Immobilie und Sie erhalten Ihre unverbindliche Ersteinschätzung zur Restnutzungsdauer.

100 % kostenlos & unverbindlich · Ihre Daten werden vertraulich behandelt

Für wen sich ein Gutachten lohnt

  • Vermietete Wohnung oder Haus (Kapitalanlage)
  • Mehrfamilien- oder Wohn- und Geschäftshaus
  • Neu gekaufte Bestandsimmobilie
  • Gewerbeobjekte und Anlageimmobilien
  • Geerbte oder geschenkte Immobilien
  • Höhere Abschreibung in der Steuererklärung

Fragen zur Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich, wie viel Steuerpotenzial in Ihrer Immobilie steckt.

Jetzt beraten lassen